Umzugskosten kalkulieren
Welche Kosten ein Umzug mit sich bringt
Die Kosten, die ein Umzug verursacht, fallen in unterschiedliche Kategorien. Nach Möglichkeit sollten Sie die folgenden Umzugskosten im Blick behalten:
- Wohnungskosten: Kaution für die neue Wohnung, eventuell doppelte Miete
- Renovierungskosten
- Ausgaben für das Umzugsunternehmen bzw. den Umzugswagen und Umzugshelfer
- Ausgaben für Umzugskartons und Packmaterial
- Um- und Anmeldung von Pkw, Personalausweis, Telefon und Internet
- Ausgaben für fachgerechte Installationen und neue Möbel
- Ausgaben für die Verköstigung der Umzugshelfer
- Sonstige Kosten (Parkgebühren, Nachsendeauftrag, etc.)
Einige dieser Kosten sind unvermeidbar, andere lassen sich reduzieren, wieder andere sind nur schwer abzuschätzen. Im Allgemeinen ist zu empfehlen, sich für alle Miet- und Transportkosten ein Angebote einzuholen. Im Folgenden sollen Ihnen unsere Umzugstipps dabei helfen, die Kosten für den Umzug möglichst gering zu halten.
So sparen Sie beim Umzug an Packmaterial und Umzugskartons
Keine Frage der Kosten: Beim Umzug sollten Sie Ihre Möbel und Wertgegenstände sicher und geschützt verpacken. Dennoch lassen sich die Kosten für Packmaterial und Umzugskartons deutlich reduzieren, wenn Sie etwa rechtzeitig Online-Kleinanzeigen nach zu verkaufenden oder sogar zu verschenkenden Umzugskartons durchforsten.
Kosten für den Umzug steuerlich absetzen
Wenn ihr Umzug beruflich bedingt ist, sollten Sie daran denken, bei Ihrer nächsten Steuererklärung die Umzugskosten abzusetzen. Zum einen können Sie etwa die Kosten für das Umzugsunternehmen absetzen, zum anderen auf die Umzugskostenpauschale zurückgreifen. Bis zu 600 Euro können beispielsweise im Rahmen von „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ geltend gemacht werden, erfolgt der Wohnungswechsel über eine Möbelspedition und geht mit einem Ortswechsel einher. Etwaige Ausgaben wie Transport-, Makler- und Reisekosten lassen sich bei einem Umzug aus beruflichen Gründen als Werbungskosten absetzen. Auch für den Fall, dass die neue Wohnung spät bezogen oder der Mietvertrag der alten Wohnung nicht rechtzeitig gekündigt werden konnte, lassen sich bis zu drei Monatsmieten für die neue und sechs Monatsmieten für die alte Wohnung steuerlich absetzen.